Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen in Sachsen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO wurde heute mit 1.520 Betten den dritten Tag aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat Sachsen die Maßnahmen der Überlastungsstufe. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 742, allein heute wurden laut RKI 5.832 neue Fälle und 32 Todesfälle gemeldet.
Die Landkreise Meißen (Inzidenz 1.304), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (1.260) und der Landkreis Leipzig (1.036) stechen noch nach oben heraus, sie liegen in der 7-Tages-Inzidenz über 1.000. Der Landkreis Bautzen nähert sich dieser Marke weiter (Stand 17.11.2021: 956).
Einschränkungen in vielen Bereichen
• den Zugang zur Innengastronomie,
• die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
• die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
• die Prostitution,
• den Sport im Innenbereich,
• den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
• den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
• den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
• die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
• den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.
Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.
Weitere Kontaktbeschränkungen
Die mit der Vorwarnstufe in Kraft getretenen Kontaktbeschränkungen erfahren eine Änderung: Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Lage ist dramatisch. Wir haben nun unseren höchsten Grenzwert erreicht. Das ist wirklich der letzte Warnschuss. Jeder und jede muss sich an die Corona-Regeln halten, sonst kommen wir nicht durch den Winter. Unsere drei Krankenhauskoordinatoren am Klinikum Chemnitz und den Uniklinika Dresden und Leipzig überwachen rund um die Uhr die Kapazitäten der Krankenhäuser ihrer jeweiligen Region und die Prognosen für die künftigen Belegungen. Das System ist eingespielt und funktioniert. So können wir Engpässe frühzeitig erkennen und schnell reagieren. Zeichnet sich ein Engpass ab, wird zunächst im betreffenden Krankenhaus die Kapazität soweit möglich aufgestockt, planbare Operationen werden verschoben. Bei Bedarf werden Patientinnen und Patienten zunächst innerhalb der jeweiligen regionalen Cluster verlegt, dann innerhalb Sachsens. Als weitere Maßnahme steht die Verteilung von Covid-19-Patienten an Krankenhäuser in andere Bundesländer nach dem so genannten Kleeblatt-Prinzip zur Verfügung. Ich hoffe, wir werden in diesem Winter nicht alle Möglichkeiten ausreizen müssen. Es liegt nun an uns allen.«
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Red./ Presseinfo