Versammlungen
Arnsdorf, Stolpener Straße: Am Mittwochabend versammelten sich vor der Grundschule in Arnsdorf an der Stolpener Straße knapp 20 Erwachsene und Kinder unangemeldet. Die Teilnehmer hielten sich an die Abstandsregeln und trugen einen Mund-Nasen-Schutz. Die Beamten konnten keinen Versammlungsleiter identifizieren. Sie fertigten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Zittau, Stadtring: Am Mittwochabend versammelten sich über 50 Personen auf dem Stadtring in Zittau und zogen entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg entlang. Die Teilnehmer trugen dabei keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Beamte des örtlichen Reviers erkannten den unangemeldeten Aufzug und beabsichtigten die Teilnehmer mit Unterstützung des Einsatzzuges zu kontrollieren, um deren Identitäten festzustellen. Mehrere Personen flüchteten, offenbar um sich der Maßnahme zu entziehen. Im Anschluss begaben sich diese Teilnehmer wieder auf den Stadtring und setzten ihren Aufzug fort. Im Ergebnis stellten die Einsatzkräfte die Identitäten von neun Versammlungsteilnehmern fest. Die Beamten fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt folgte. Während der Identitätsfeststellungen der Frauen und Männer zwischen 20 und 54 Jahren fuhren zwei Pkw immer wieder an den kontrollierenden Beamten vorbei und hupten. Die Fahrzeugführer erhielten eine Anzeige wegen der unzulässigen Nutzung der Schallzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Sonstige Feststellungen
Görlitz, Berliner Straße: Beamte des Görlitzer Reviers ertappten am Mittwochvormittag zwei Männer auf der Berliner Straße in Görlitz ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Die Straße gilt als Fußgängerzone, weshalb dort die Tragepflicht besteht. Die 35- und 31-Jährigen bekamen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Löbau, Ahornallee: Ein 41-Jähriger fiel am Mittwochnachmittag in einem Einkaufsmarkt an der Ahornallee in Löbau auf. Er trug nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz und kam auch der Aufforderung diesen aufzusetzen nicht nach. Außerdem warf er Waren des Sortiments aus den Auslagen auf den Boden. Polizisten stoppten den Mann. Ein Alkoholtest zeigte einen Wert von umgerechnet 2,7 Promille an. Die Polizisten stellten darüber hinaus ein verbotenes Messer sicher. Zur Verhinderung weiterer Störungen und Straftaten nahmen sie den Deutschen in Gewahrsam. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutz-Verordnung folgte. Der Revierkriminaldienst ermittelt außerdem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Sie sind an Covid19 erkrankt oder hatten Kontakt zu einer infizierten Person? Bitte halten Sie sich zwingend an die Quarantäneanordnung. Ein Zuwiderhandeln ist mit hohen Strafen bedroht und gefährdet andere Menschen in nicht unerheblicher Weise!