Zwei Autos verfolgt
Kurz vor Mitternacht verfolgte eine Streife des Bautzener Reviers auf der S 116 in Schrigiswalde-Kirschau zwei Fahrzeuge, einen roten VW Golf II und einen dunklen Golf III. Die Wagen fielen den Beamten aufgrund ihrer Fahrweise auf. Sie entschlossen sich zunächst den alten, nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Zweier mit drei Insassen zu kontrollieren. Der Golf III fuhr voraus.
Die jugendlichen Fahrer des Wagens hatten jedoch nicht die Absicht anzuhalten und beschleunigten ihre Autos. Mit Blaulicht, Sondersignal und »Stopp Polizei« machten die Polizisten auf sich aufmerksam und blieben an dem Pkw dran.
Der vorausfahrende Golf III ließ sich nun plötzlich zwischen die Polizeistreife und dem flüchtenden Fahrzeug fallen. Der Lenker des Dreiers versuchte durch gezielte Fahr- und Bremsmanöver den Funkstreifenwagen an der Verfolgung zu hindern und diesen mehrfach abzudrängen. Nur durch geschulte Fahrmanöver konnten die Polizisten einen Unfall verhindern.
Flucht glückte nur kurzfristig
Anschließend trennten sich die flüchtenden Fahrzeuge. Trotz des zügigen Einsatzes weiterer Streifen des Reviers entkam der dreier Golf vorerst unerkannt. Die Beamten blieben jedoch über mehrere Ortslagen im Oberland von Schirgiswalde-Kirschau über Wilthen, Irgersdorf nach Schwarznaußlitz über teilweise unbefestigte Wege bis zum Mönchswalder Berg weiter am roten Golf dran. Dort endete die Flucht dann auf einem Waldweg vor einem querliegenden Baum. Die drei Insassen flüchteten unerkannt zu Fuß in den Wald.
Durch intensive Ermittlungen, gesicherte Spuren sowie Dokumente im zurückgelassenen Fahrzeug machten die Uniformierten noch in der Nacht den Fahrer des Wagens und die weiteren Insassen bekannt. Den Golf stellten sie sicher.
Der 19-jährige Deutsche, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, sowie der mittlerweile ebenfalls ermittelte Fahrer des Golf III, ein 20-jähriger Mann aus dem Landkreis Bautzen, werden sich nun wegen des Verdachtes eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Urkundenfälschung verantworten müssen. Die Ermittlungen dauern an.