Gebäude unbewohnbar
Der Absicht des Beschuldigten entsprechend gerieten die in dem Zimmer befindlichen Gegenstände in Brand. Das Feuer breitete sich anschließend in dem Zimmer aus, wodurch dieses – wie vom Beschuldigten gewollt – erheblich beschädigt wurde. Das gesamte Gebäude wurde durch den Brand unbewohnbar.
Dem Eigentümer entstand ein erheblicher Schaden in noch nicht bekannter Höhe. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Er ist bereits mehrfach vorbestraft.
Haftbefehl erlassen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.07.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Foto: Rike, www.pixelio.de